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Bei Bezahlung wird empfohlen, für den Fall einer Heizölbewirtschaftung, diese Rechnung als Bezugsmengennachweis vier Jahre lang aufzubewahren. Soweit nicht anders vermerkt, entspricht das Rechnungsdatum dem Lieferdatum.
Hinweis zu Heizöl
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Diesel/Heizöl
Warntafel 30/1202
UN 1202 Heizöl. Leicht, 3, III,
Sondervorschrift 640L
Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren. Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter www.oelheizung.info und www.energiespartipps-festbrennstoffe.de.
Die Berechnung erfolgt je Abladestelle nach der tatsächlich abgenommenen Menge. der vereinbarte Preis hat nur Gültigkeit, wenn die Liefermenge nicht wesentlich von der Bestellmenge abweicht.
Ausnahme Nr.55 S
Für Rechnungen Heizöl: Zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug.
Bitte Rechnungsnummer bei Zahlungen angeben.